Videoüberwachung und das neue Datenschutzrecht

Jede Videoaufnahme stellt grundsätzlich einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Bürgers dar. Sei es, weil die Kontrolle über das eigene Bild nicht mehr vollständig gegeben ist oder weil auch unverdächtige Personen aufgezeichnet werden

Aus diesem Grund ist die Einrichtung einer Videoüberwachung der datenschutzrechtlichen Vorabkontrolle zu unterziehen.

Rechtlich sind daher auch in Zukunft hohe Anforderungen an die Videoüberwachung zu stellen. 

Die rechtlichen Anforderungen ergeben sich aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Handeln Sie rechtssicher mit DSGVO-konformer Videoüberwachung

Es gibt viele Gründe für den Einsatz von Videoüberwachungseinrichtungen. Werden dabei Personen oder KFZ-Kennzeichen erfasst, um eine Person zu identifizieren, müssen die strengen gesetzlichen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachtet werden, um einen datenschutzkonformen Betrieb der Videoüberwachung zu ermöglichen. 

Wir unterstützen Sie umfassend, um die gesetzlichen Vorschriften der Videoüberwachung zu erfüllen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise im Bereich Datenschutz. Sie möchten mehr zu DSGVO-konformer Videoüberwachung erfahren? 

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Videoüberwachung und Datenschutz erfolgreich miteinander vereinbaren

  • Rechtssicher handeln und Haftungsrisiken nachhaltig senken
  • Maximale Sicherheit durch Videoüberwachung, ohne den Datenschutz zu verletzen
  • Vertrauen bei Mitarbeitern und Besuchern steigern
  • Rechtsverluste verhindern, beispielsweise bei Versicherungen
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DSGVO-konforme Videoüberwachung sicher implementieren

Egal ob bei Einbruch und Diebstahl, Wahrnehmung des Hausrechts, unberechtigter Zutritt zu Gebäuden und Räumlichkeiten oder der Überwachung von öffentlichen Plätzen und Einrichtungen hinsichtlich Sicherheit und Nutzung. Sobald personenbezogene Daten erhoben werden, muss die Videoüberwachung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) genügen.

Wir prüfen inwieweit die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden, erstellen die benötigten Unterlagen. Wir beurteilen unter anderem die Umsetzung der folgenden Anforderungen:

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit
  • Einholung von Einwilligungen
  • Dokumentation der Verarbeitungstätigkeit
  • Durchführung einer Folgenabschätzung
  • Ausreichende Kennzeichnung durch Hinweisschilder
  • Festlegung des Speicherorts sowie der maximalen Speicherdauer
  • Einhaltung der technischen-organisatorischen Maßnahmen
  • Beachtung der Anforderungen bei Auftragsdatenverarbeitung

Ihr Partner für die DSGVO-konforme Videoüberwachung

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Datenschutz und im Bereich Videoüberwachung und profitieren Sie von unseren branchenübergreifenden Erfahrungen.